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   AG Mannheim, 29.04.2019 - 7 C 5109/18   

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https://dejure.org/2019,18233
AG Mannheim, 29.04.2019 - 7 C 5109/18 (https://dejure.org/2019,18233)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29.04.2019 - 7 C 5109/18 (https://dejure.org/2019,18233)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29. April 2019 - 7 C 5109/18 (https://dejure.org/2019,18233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der i.R.d. Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter im Erstverfahren erfolgten Gläubigerbefriedigung durch den Insolven...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anfechtbarkeit von Quotenausschüttungen aus vorangegangenem Insolvenzverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 2 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 130 Abs 1 S 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung nach Freigabe eines Vermögens durch Insolvenzverwalter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anfechtbarkeit von Quotenausschüttungen aus vorangegangenem Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtanfechtbarkeit der im Erstverfahren erfolgten Gläubigerbefriedigung über das freigegebene Vermögen im Zweitinsolvenzverfahren

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1592
  • NZI 2019, 596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus AG Mannheim, 29.04.2019 - 7 C 5109/18
    Als Grundvoraussetzung jedes Anfechtungstatbestands hinzukommen muss allerdings eine in § 129 Abs. 1 InsO geforderte Gläubigerbenachteiligung, d.h. konkret eine Schmälerung der Masse und/oder Vermehrung der aus der Masse zu bedienenden Verbindlichkeiten (BGH NJW 2008, 655, 656).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    Auszug aus AG Mannheim, 29.04.2019 - 7 C 5109/18
    Durch die Freigabe ist eine neue Haftungsmasse entstanden, die wiederum nur den Neugläubigern haftet, aber nicht mehr den Altgläubigern (BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 175/10 - juris).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 98/07

    Zum Wegfall der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des

    Auszug aus AG Mannheim, 29.04.2019 - 7 C 5109/18
    Abzustellen ist dabei ggfs. auf den ersten zulässigen und begründeten Antrag, auch wenn er mangels Masse abgewiesen wird, wenn die auf späteren Antrag zur Eröffnung führende Zahlungsunfähigkeit fortbestanden hat (BGH NZI 2008, 366; Ganter/Weinland in Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 130 Rn. 78).
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